Eine Kurzdarstellung
(Stand: Januar 1999)

1. Gründung und Rechtsform

Der Bremische Deichverband am linken Weserufer wurde durch Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen am 30. September 1947 gegründet. In ihm wurden die damals getrennt bestehenden Deichverbände für die Neustadt und das Obervieland, für das Niedervieland und der Huchtinger Deichverband sowie 23 Stau- und Wasserverbände zusammengeschlossen. Er ist als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

2. Aufgaben
Die Hauptaufgaben des Verbandes sind, seine Mitgliedsgrundstücke zu entwässern, zu bewässern und vor Hochwasser und Sturmfluten zu schützen. Hierzu sind Gewässer herzustellen, auszubauen und zu unterhalten, Deiche zu bauen und zu unterhalten und die notwendigen Siele, Schöpfwerke und sonstigen Anlagen zu bauen und instandzuhalten.

3. Mitglieder, Verbandsgebiet
Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer und Eigentümerinnen de‘ im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke. Diese sogenannte dinglichE Mitgliedschaft bedeutet, daß mit dem Eigentum am Grundstück diE Mitgliedschaft automatisch begründet wird. Es bestehen rund 28.00 Einzelmitgliedschaften. Das Verbandsgebiet umfaßt im wesentlichen dIE eingedeichten Flächen des links (neustadtseitig) der Weser gelegener Stadtgebietes von Bremen.

4. Selbstverwaltung
Die Mitglieder des Verbandes wählen alle 5 Jahre per Briefwahl in 20 Wahlbezirken einen 20-köpfigen Ausschuß als Vertretungsorgan, das die traditionelle Bezeichnung "Deichamt" trägt.

Seine wichtigsten Aufgaben sind der Erlaß und die Änderung der Satzung, die Wahl des Vorstandes, die Festsetzung der Beitragssätze und des Haushaltsplanes sowie allgemein die Beratung und Beschlußfassung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Als Unterausschuß besteht ein Haushaltsausschuß, der bei der Aufstellung der Haushaltspläne mitwirkt und die finanziellen Angelegenheiten des Verbandes überwacht. Der Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz führt die Rechtsaufsicht über den Verband.

Der Vorstand wird vom Deichamt für eine 5-jährige Amtsperiode gewählt und besteht aus dem Vorsteher (Deichhauptmann), dem stellvertretenden Vorsteher (II. Deichhauptmann) und drei Beisitzern. Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen und in Ausführung der Beschlüsse des Deichamtes und beschließt hierbei insbesondere über die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Aufstellung der Jahresrechnung, Stellungnahmen zu Vorhaben anderer Träger, bei denen Verbandsbelange berührt werden und über Personalangelegenheiten. Der Vorsteher (Deichhauptmann) vertritt den Verband nach außen und ist oberster Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten des Verbandes.

5. Erfüllung der Aufgaben

Rund 127 km Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Verbandes. Besonders bei ihrer Unterhaltung und Instandsetzung spielen Gesichtspunkte des Natur- und Landschaftsschutzes eine bedeutende Rolle. In den vergangenen Jahren sind schon mehrere größere Gewässer, die vom Verband zu unterhalten sind, so umgestaltet worden, daß statt des früher üblichen rein technischen Ausbaues mit ,,toten" Ufersicherungen wie Bongossiflechtmatten oder Betonsteinen, wo immer es möglich war, Uferabflachungen und Aufweitungen des Querschnittes vorgenommen wurden, die der Entwicklung eines natürlichen Uferröhrichtes Raum geben. Beim Freihalten des für die Abführung des Niederschlagswassers erforderlichen Querschnittes des Gewässers wird behutsam vorgegangen, indem - wo immer dies möglich ist - nur abschnittsweise der Bewuchs im Gewässer gemäht wird oder die Ufer im zwei- oder mehrjährigen Turnus wechselseitig gemäht werden. Bei gleichzeitiger Sicherung der Ufer wird damit auch das Selbstreinigungsvermögen der sowieso nur langsam fließenden Gewässer verbessert. Auch in den nächsten Jahren wird der Verband weitere naturnahe Umgestaltungen an den bis auf wenige Ausnahmen künstlichen Gewässern vornehmen.

Das Verbandsgebiet hat in großen Teilen eine Höhenlage zwischen dem Tidehoch- und Niedrigwasser der Weser, so daß eine künstliche Be- und Entwässerung notwendig ist. Zur Sicherung zuträglicher Wasserstände in den Gräben und Fleeten und zur Abführung überschüssigen Niederschlagswassers bei hohen Wasserständen in der Ochtum und in der Weser betreibt der Verband insgesamt 20 Schöpfwerke, deren Leistungen zwischen 25 und 4.000 Litern pro Sekunde liegen.

Der Hochwasser- und Sturmflutschutz wird mit insgesamt 63,5 km Strom- und Flußdeichen an Weser, Ochtum und Varreler Bäke gewährleistet. Die Bedeichung der Nebenflüsse Ochtum und Varreler Bäke ist nach wie vor notwendig und wird regelmäßig unterhalten, da bei länger geschlossenem Sturmflutsperrwerk an der Ochtummündung die Wasserstände in den Nebenflüssen durch Oberwasser weit über die natürliche Geländehöhe ansteigen können.

Die Deiche haben in allen Bereichen die von der Wasserbehörde festgesetzten Höhen und Abmessungen, denen die auf das Jahr 2100 hochgerechneten Sturmflutwasserstände zugrunde liegen; in einigen Abschnitten liegen die Deichkronen noch höher, da sie für die vor dem Weserausbau wesentlich höher eintretenden Hochwässer aus dem Oberlauf ausgelegt waren. Die letzte Deicherhöhung wurde vom Verband in den Jahren 1989 und 1990 an einem Teilabschnitt des Ochtumdeiches durchgeführt, der vor der Inbetriebnahme des Ochtumsperrwerkes als Notüberlauf für den Sturmflutfall diente. Mit einem Aufwand von rund einer Million DM wurde der Deichabschnitt auf die notwendige Höhe gebracht. Die dabei erforderliche Umlegung von Gewässern wurde unter Berücksichtigung aller ökologischen Gesichtspunkte durchgeführt; so wurden neben einer naturnahen Gestaltung des Gewässers selbst vor dem Bau alle Fische entnommen und später wieder eingesetzt. Auch wertvoller Pflanzenbestand wurde umgesetzt. Bei Tieren und Pflanzen waren auch mehrere stark gefährdete Arten der Roten Liste vertreten, die erhalten werden konnten.

Der Verband ist in den Katastrophenabwehrplan für Hochwasser und Sturmfluten fest eingebunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes schließen Deichscharte und Siele, kontrollieren die Deiche und sonstigen Anlagen und beheben kleinere Schäden. Bei den Kontrollaufgaben werden sie von ehrenamtlichen Mitarbeitern, den sogenannten Deichgeschworenen, unterstützt. Bei größeren drohenden oder schon aufgetretenen Schäden kommen unter Leitung des Senators für Inneres die Hilfsorganisationen wie Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und gegebenenfalls die Bundeswehr zum Einsatz. Der Verband hält mehrere zehntausend Sandsäcke, Sand, Pfähle, Bohlen und sonstiges Material für die Deichverteidigung ständig einsatzbereit.

Zur Sicherung der Wasserstände, die für die Bewässerung notwendig sind, betreibt der Verband zwei Flußstauanlagen in der Ochtum und in der Varreler Bäke sowie rund 50 kleinere Kulturstaue in den Gräben und Fleeten. Für die Abführung des überschüssigen Niederschlagswassers aus dem Verbandsgebiet bei normalen Wasserständen in den Flüssen bestehen 11 Siele.

Rund 26 km Deichverteidigungswege auf den Deichkronen dienen dem Verband nicht nur zur Unterhaltung der Deiche und zur Heranführung von Hilfskräften und Material bei Hochwasser- und Sturmflutgefahren, sondern werden von den Bremer Bürgerinnen und Bürgern als beliebte Fuß- und Radwanderwege gerne benutzt. Zahlreiche Bänke und Sitzgruppen, die aus Mitteln der Stiftung Wohnliche Stadt finanziert und vom Verband aufgestellt wurden, laden zum Ausruhen ein.

Insgesamt 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes sind damit beschäftigt, die Aufgaben des Verbandes auszuführen. Hierfür steht ihnen ein umfangreicher und vielseitiger Fahrzeug- und Maschinenpark zur Verfügung, insbesondere für die Deich- und Gewässerunterhaltung mit den oft schwierig zu bearbeitenden steilen Böschungen. Der Verband führt grundsätzlich diejenigen Arbeiten in eigener Regie aus, die laufend anfallen und die von besonderer Bedeutung für die Hochwasser- und Sturmflutsicherheit sind. Ein Teil der Gewässerunterhaltung und alle größeren Bauarbeiten werden nach entsprechender Ausschreibung an Fachfirmen vergeben.

Der Verband erledigt diese Aufgaben mit einem Beitragsaufkommen seiner Mitglieder von rund 2,6 Millionen DM jährlich.

Der Bremische Deichverband am linken Weserufer erhält zur Erfüllung seiner laufenden Aufgaben keine staatlichen oder sonstigen Zuschüsse.


(Ergänzung: In 2005 ist das Volumen des Haushaltes durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben vom Land Bremen auf den Deichverband auf ca. 2,65 Millionen EURO gestiegen.)


Und hier ein Profilschnitt, stark überhöht, durch Bremen.

Man blickt in Fließrichtung der Weser auf die Nordsee. Der Schnitt liegt rechtwinklig zur Weser.
Eingezeichnet sind die Deiche und die durchfließenden Gewässer.

In der Mitte, auf dem höchsten Punkt mit 10,5 Meter über "Normal Null", ist der Bremer Dom zu erkennen.

Links davon die Weser und die "Kleine Weser", die Bremer Neustadt und die "Ochtum". Auf der ganz linken Seite erkennt man die Varreler Bäke.

Die Bremer Altstadt liegt rechts neben dem Bremer Dom. Der erste Graben ist die "Kleine Wümme" und ganz außen rechts erkennt man die "Wümme".

Bremen-Geländeschnitt / Max-Bild=158KB

(durch anklicken des Bildes erhält man ein Bild mit der hohen Auflösung = 1 MB)


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